Unklare Anweisungen.
Mittwoch, 24. Januar 2018
Wenn man bei Rewe mit einem Leergutbon bezahlt, muss die Kassenperson ihren Ausweis verwenden, was wegen der Kürze des Halsumhängebändchens in einer demütigenden Bewegung resultiert, bei der die Person sich halbert selbst einscannt.
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